Photobiologische Gefährdung
Mit dem Begriff „photobiologische Gefährdung“ bezieht man sich auf die Möglichkeit einer Gefährdung des menschlichen Auges durch Licht.
Die italienische und europäische Norm EN62471 verpflichtet den Hersteller zur Ausführung von Laboruntersuchungen und Angabe der Risikoklasse auf der Lichtquelle.
Dieser einzigartige Sicherheitstext der italienischen Gesetzesverordnung 81/2008 greift diese Konzepte auf und wendet sie zum Schutz der Mitarbeiter an deren Arbeitsplätzen an.
Diese Norm reglementiert alle Geräte mit einem zwischen 200 nm und 3000 nm liegenden Emissionsspektrum der Wellenlänge.
Bei LED-Leuchtquellen reicht die Strahlungsmessung von circa 400 nm bis circa 780 nm, was mit dem „sichtbaren Lichtspektrum“ übereinstimmt.

Bei der Klassifizierung werden drei Variablen berücksichtigt: das Hautrisiko, die Gefahr für die äußere Augenoberfläche (Hornhaut, Bindehaut und Linse) sowie die Gefahr für die Netzhaut.
Group 0
No photobiological hazard
Group 1
No photobiological hazard under normal behavioural limitations
Group 2
Does not pose a hazard due to aversion response to bright light or thermal discomfort
Group 3
Hazardous even for momentary exposure